 
 
 
 
 
   
Den grundlegenden Kalkül der Begriffslogik gewinnt man nach einem einfachen Rezept:
 
Man nehme einen Kalkül, der genau der Struktur ,,Boolescher Verband`` 
entspricht und ergänze ihn durch verallgemeinerte Operationen  und
und 
 ,
deren Regeln denjenigen von Infimum und Supremum in Vollständigen 
(Booleschen) Verbänden nachgebildet sind; dies ergibt den Kalkül VBV. Sodann 
gestatte man, daß die Variablen dieses Kalküls nicht nur für Terme, sondern 
auch für beliebige Formeln (siehe Abschnitt 2.1) stehen dürfen; 
ergibt BL (=Begriffslogik). Weiter füge man eine sog. Deduktions- und 
Abtrennungsregel hinzu; ergibt BL
,
deren Regeln denjenigen von Infimum und Supremum in Vollständigen 
(Booleschen) Verbänden nachgebildet sind; dies ergibt den Kalkül VBV. Sodann 
gestatte man, daß die Variablen dieses Kalküls nicht nur für Terme, sondern 
auch für beliebige Formeln (siehe Abschnitt 2.1) stehen dürfen; 
ergibt BL (=Begriffslogik). Weiter füge man eine sog. Deduktions- und 
Abtrennungsregel hinzu; ergibt BL .
.
Der Zusatz des sog. Urteilsprinzips liefert die (volle) Urteilslogik: den 
Kalkül  BL
 .
Dieser entspricht der Aussagen- und 
Prädikatenlogik (erster Stufe).
.
Dieser entspricht der Aussagen- und 
Prädikatenlogik (erster Stufe).
 
Andere Zusätze liefern natürlich andere ,,Abkömmlinge`` des ,,Stamm-Kalküls``. Entsprechend ergibt sich eine andere Hierachie, wenn man statt von VBV von einem anderen Kalkül ausgeht (siehe Abb. 1, die Übersicht, sowie insbesondere Abschitt 2.10 zum Übergang von VBV nach BL die Definition von Beziehungs- und Verknüpfungszeichen).
Es folgt nun zunächst die Beschreibung der sog. ,,Formalen Sprache`` (des ,,Vokabulars``, des ,,Wortschatzes``) für die Kalküle VBV, BL, etc.:
 
| Grundzeichen | a b c ... | Variablen | |
| A B C ... | |||
| 0 1 | Konstanten | ||
|  = | Beziehungszeichen | ||
|    +    | Verknüpfungszeichen | 
| Ausdrücke | Terme | 
| 1. Zeichen des Alphabetes (Variablen und Konstanten), die
auch (mehrfach) mit Indizes oder Exponenten (aus dem Alphabet) versehen sein
dürfen; (sowie Ausdrücke der Gestalt  ,  etc., 
wobei  ,  ,  ,  Zeichen des Alphabetes sind.) | |
| 2. Sind  und  Terme, so auch  und  ;
ist  ein Term, so auch  ,  und  (i sei eine Variable). | 
| v-Formeln (=verbandstheoretische Formeln) | |
| Sind  und  Terme, so sind  und  v-Formeln. | 
| l-Formeln (=logische Formeln) | |
| 1. wie Terme 1. | |
| 2. Sind  und  l-Formeln, so auch  ,  ,  ,  ;
ist  eine l-Formel, so auch  ,  und  (i sei eine Variable). | 
 
Die eindeutige Lesbarkeit der Ausdrücke wird nötigenfalls durch Setzen von Klammern gewährleistet.
Zwecks Anwendung der Kalküle darf die Formale Sprache durch geeignete 
Zeichen(-Kombinationen) erweitert werden, so daß etwa auch 
  
 ,
,
  
 (als Abkürzung für
(als Abkürzung für 
   )
u.ä. zulässige Ausdrücke wären (cf. Computersprache 
PROLOG). Wir denken uns in einem solchen Falle die Ausdrucks-Definition 
entsprechend angepaßt.
)
u.ä. zulässige Ausdrücke wären (cf. Computersprache 
PROLOG). Wir denken uns in einem solchen Falle die Ausdrucks-Definition 
entsprechend angepaßt. 
Es folgen die Axiome (=Grundformeln und Grundregeln) für die Kalküle VBV und BL:
(Ableitbare / beweisbare Formeln und Regeln nennen wir Theoreme bzw. Sätze.)
 
| Grundformeln | Grundregeln | VBV, BL | 
| 1 |  | 5 |  | |||||
| 2 |  | 6 |  |  |  | |||
|  | 
| 3 |  | 7 |  | ||||
|  | 
| 4 |  | 8 |  | |||||
|  | 
| 9 |  |  | ||||||
|  |  | |||||||
| 2' |  | 7' | ![$\begin{array}{c}\infer[{\rm iNFa}]{a \leq \; \displaystyle{\prod_{\rm {i}}{b_{\rm {i}}}}}{a \leq b_{i}}\end{array}$](img50.gif) | 
| 3' |  | 8' | ![$\begin{array}{c}\infer[{\rm iNFb}]{\displaystyle{\sum_{\rm {i}}{a_{\rm {i}}}} \leq b}{a_{i} \leq b}\end{array}$](img52.gif) | 
| 2'' |  | 7'' | ![$\begin{array}{c}\infer[{\rm xNFa}]{a \leq \displaystyle{\prod_{\rm {x}}{b(x)}}}{a \leq b(x)}\end{array}$](img54.gif) | 
| 3'' |  | 8'' | ![$\begin{array}{c}\infer[{\rm xNFb}]{\displaystyle{\sum_{\rm {x}}{a(x)}} \leq b}{a(x) \leq b}\end{array}$](img56.gif) | 
Es folgt ein Kalkül, der die Bedeutung von ,, kommt nicht frei in ...
 vor`` (
kommt nicht frei in ...
 vor`` ( NF
NF ) festlegt:
) festlegt: 
| NF - Kalkül5 |  ,  Variablen; |  ,  Ausdrücke | ||
|  NF  |  NF  ,  NF  |  |  NF  ,  NF  , | |
|  NF  |  NF  ,  NF  ,  NF  | |||
|  NF  |  NF  |  |  NF  , | |
|  NF  |  NF  ,  NF  | 
 ist
ist  bzw.
bzw.  und
und  schließen sich aus' (
schließen sich aus' ( ;
wegen
;
wegen    
   
   auch durch
   auch durch    ausdrückbar) ergibt sich 'Alle
   ausdrückbar) ergibt sich 'Alle  sind 
nicht-
sind 
nicht- '``.
'``. 
Läßt man eine der vier Negationsregeln (9) weg, so ergibt sich eine 
schwächere Negation,   
 ist nicht mehr 
beweisbar.
   ist nicht mehr 
beweisbar. 
 durch
durch  ausgedrückt werden kann. Man erhielte so etwa einen Kalkül VBA (= 
Vollständige Boolsche Algebra ) oder einen Kalkül VBR (= Vollständiger 
Boolscher Ring ). Bei Aufstellung des letzteren wäre zu überlegen, ob man 
die verbandstheoretische Operation
ausgedrückt werden kann. Man erhielte so etwa einen Kalkül VBA (= 
Vollständige Boolsche Algebra ) oder einen Kalkül VBR (= Vollständiger 
Boolscher Ring ). Bei Aufstellung des letzteren wäre zu überlegen, ob man 
die verbandstheoretische Operation  beibehält oder stattdessen als 
Verallgemeinerung der Ring-Addition
beibehält oder stattdessen als 
Verallgemeinerung der Ring-Addition  eine andere Operation
eine andere Operation 
 einführt.
einführt. 
Auch sind nicht nur Abwandlungen der Negationsregeln von Interesse, sondern auch solche, bei denen etwa die Distributiv-Gesetze nicht mehr gelten (cf. Quanten-Physik) u.ä.
 und
und  wurde speziell für 
den Vergleich mit der Prädikatenlogik 1. Stufe gewählt (siehe 
Abschnitte 3.3 und 4).
wurde speziell für 
den Vergleich mit der Prädikatenlogik 1. Stufe gewählt (siehe 
Abschnitte 3.3 und 4).  etwa entspricht 
dann
  etwa entspricht 
dann    bzw.
   bzw.    etc.
   etc. 
Beim verbandstheoretischen Kalkül VBV (= Vollständiger Boolescher Verband) steht
 
|  ,  ,  | jeweils für einen beliebigen Term , | |
|  | für einen Term, der (gegebenenfalls) den variablen Index  frei enthält; | |
|  | für einen Term, der (gegebenenfalls) den konstanten bzw. 
variablen Index  frei enthält; | |
|  | für einen Term, der (gegebenenfalls) die freie Variable  enthält; | |
|  | für einen Term, der (gegebenenfalls) den Term  enthält. | 
 
 
(,,gegebenenfalls`` soll jeweils heißen: Index bzw. Variable brauchen in dem 
betreffenden Ausdruck überhaupt nicht vorkommen, oder sie kommen nur 
nicht-frei vor, so daß etwa   
 ein Spezialfall 
von 2' ist etc.)
   ein Spezialfall 
von 2' ist etc.) 
 
Für die logischen Kalküle BL (= Begriffslogik), BL etc. gilt 
dasselbe, wenn man statt ,,Term`` überall ,,l-Formel``   sagt.
etc. gilt 
dasselbe, wenn man statt ,,Term`` überall ,,l-Formel``   sagt. 
Zwei Beispiele sollen andeuten, was man unter einem Beweis bzw. einer Ableitung in obigen Kalkülen zu verstehen hat:
 
|   
 
 
 
 
 
 | 
|   
 
 
 
 
 
 | 
 
Dabei ist ,, ,
,
 ,
...
,
...   
 `` zu lesen als: ,,Aus den 
Prämissen/Annahmen
`` zu lesen als: ,,Aus den 
Prämissen/Annahmen  ,
,  ,
...  ist beweisbar/ableitbar (in dem 
betreffenden Kalkül) die Konklusion
,
...  ist beweisbar/ableitbar (in dem 
betreffenden Kalkül) die Konklusion  ``, und zwar unter Verwendung von 
Grundformeln und -Regeln bzw. bereits bewiesenen Formeln und Regeln dieses 
Kalküls.
``, und zwar unter Verwendung von 
Grundformeln und -Regeln bzw. bereits bewiesenen Formeln und Regeln dieses 
Kalküls. 
 
|  ,  |    ,  | steht als Abkürzung für die beiden Beweise | 
|  ,      und  ,      ,
und | ||
|  ,    |    ,  | etwa steht entsprechend für einen 
Beweis in beiden Richtungen.  A bedeutet: Beweisbar nur aus 
Grund- oder bereits bewiesenen Formeln. | 
Wichtige Sätze der Kalküle VBV und BL, auf deren Beweis wir hier verzichten:
 
   
  
 
 
   
  
 
 
   
   
Die Definitionen der verschiedenen Arten von Kalkül-Ausdrücken lassen sich ihrerseits noch etwas kalkülmäßiger notieren: Man könnte Begriffe wie Var, Konst, Alph, Term etc. einführen und die entsprechenden Definitionen regelartig schreiben, z.B.:
 
| Term(  ), | Term(  ) |  Term(  ), v-Formel(  ) | 
| Var(  ) |  Term(  )    etc. | 
 
Ein Kalkül K bestünde dann u.a. aus drei Teilen:
Auf den Wortkalkül stützt sich die (Meta-)Beweismethode der Induktion nach der Länge/Komplexität der Ausdrücke, während sich die Methode der Induktion nach der Länge/Komplexität von Beweisen auf den Beweiskalkül bezieht.
Die Prüfung etwa, ob ein bestimmter Ausdruck ein Term ist, wenn gewisse andere Ausdrücke Terme sind o.ä., verliefe dann ähnlich wie z.B. der Nachweis im Schlußkalkül, daß eine bestimmte Formel aus gewissen Annahmen beweisbar ist etc.
 
Übrigens könnte man die Ausdrucksdefinitionen, die Axiome und den NF-Kalkül klammerreicher formulieren, etwa so:
 
Sind  und
und  Terme, so auch
Terme, so auch   
 ,
,
   ,
,
  
 etc.
   etc. 
Sind  und
und  l-Formeln, so auch
l-Formeln, so auch    etc.
   etc. 
 
 ;
;
   ,
,
   
   
  
 etc.
   etc. 
 
 NF
NF ,
,
 NF
NF 
   
   NF
NF
 ,
...
,
...   NF
NF etc.
   etc. 
 
Für den Alltagsgebrauch wird dann festgelegt, in welcher Reihenfolge bestimmte Zeichen ,,binden`` bzw. ,,trennen`` und welche Klammern demnach wegfallen können.
Es heißt gelegentlich, die Ausdrücke eines Kalküls (,,Syntax``) seien bedeutungslos, es müßte ihnen eine Bedeutung erst mit Hilfe einer ,,Semantik`` oder ,,Modelltheorie`` zugeordnet werden. In einem einfachen Falle ist die Lage etwa folgende:
Man arbeitet mit drei Systemen S ,
S
,
S und S
und S .
S
.
S ist voll oder weitgehend formalisiert: der bedeutungslose, 
syntaktische Kalkül (K
ist voll oder weitgehend formalisiert: der bedeutungslose, 
syntaktische Kalkül (K ). S
). S ist weniger, S
ist weniger, S ,
der Meta-Kalkül, der als Grundlage zum Vergleich von S
,
der Meta-Kalkül, der als Grundlage zum Vergleich von S und 
S
und 
S dient, meist am wenigsten formalisiert.
dient, meist am wenigsten formalisiert. 
 
Den als bedeutungslos angenommenen Ausdrücken von K wird nun 
vermöge einer homomorphen (d.h. in einem bestimmten Sinne 
Struktur-erhaltenden) Abbildung (,,Interpretation``) je eine Bedeutung aus 
dem System S
wird nun 
vermöge einer homomorphen (d.h. in einem bestimmten Sinne 
Struktur-erhaltenden) Abbildung (,,Interpretation``) je eine Bedeutung aus 
dem System S zugeordnet, etwa durch eine Formel der Gestalt 
h(A) = B o.ä.
zugeordnet, etwa durch eine Formel der Gestalt 
h(A) = B o.ä. 
Was aber ist mit den Ausdrücken der Systeme S und S
und S ?
? 
Besitzen sie - weil gar nicht bzw. weniger formal - ,,von Natur aus`` gewisse Bedeutung(en) und bedürfen also keiner besonderen Bedeutungszuordnung?
Man könnte nun versuchen, S und S
und S ihrerseits 
(weitgehend) zu formalisieren. Gesetzt, das sei gelungen, so ergibt sich 
genau genommen:
ihrerseits 
(weitgehend) zu formalisieren. Gesetzt, das sei gelungen, so ergibt sich 
genau genommen: 
Es werden zwei Kalküle K und K
und K auf dem Hintergrund 
eines Meta-Kalküls K
auf dem Hintergrund 
eines Meta-Kalküls K miteinander verglichen.
miteinander verglichen. 
Letzterer ist meist ziemlich stark, umfaßt Aussagen- und Prädikatenlogik nahezu beliebiger Stufe, Vollständige Induktion, Mengenlehre u.ä.
 
Ein Beispiel mag dieses illustrieren:
K sei ein (syntaktischer) aussagenlogischer Formalismus; 
S
sei ein (syntaktischer) aussagenlogischer Formalismus; 
S ,
die zugehörige Semantik, sei gegeben durch den Apparat der 
,,Wahrheitstafeln`` oder die zweielementige Boolesche Algebra über
,
die zugehörige Semantik, sei gegeben durch den Apparat der 
,,Wahrheitstafeln`` oder die zweielementige Boolesche Algebra über  .
.
Wir denken uns nun S hinreichend kalkülisiert durch K
hinreichend kalkülisiert durch K (etwa einen Gleichungskalkül) und ebenso S
(etwa einen Gleichungskalkül) und ebenso S durch K
durch K .
.
Die bekannten Sätze über die semantische Widerspruchsfreiheit und Vollständigkeit der Aussagenlogik scheinen nun folgende Beweise zu erfordern:
 
| Widerspruchsfreiheit: |  (          = T (bzw. =  )) | 
| Vollständigkeit: |  (          = T (bzw. =  )) | 
 
Genaugenommen wurden hier lediglich die Kalküle K und K
und K miteinander verglichen und als in einem bestimmten Sinne äquivalent (siehe 
Abschnitt 4) erwiesen. (Es kann im allgemeinen Fall übrigens 
auch vorkommen, daß der ,,Urbild-Kalkül`` schwächer ist als der 
,,Bild-Kalkül``; man spricht dann von Unvollständigkeit.)
miteinander verglichen und als in einem bestimmten Sinne äquivalent (siehe 
Abschnitt 4) erwiesen. (Es kann im allgemeinen Fall übrigens 
auch vorkommen, daß der ,,Urbild-Kalkül`` schwächer ist als der 
,,Bild-Kalkül``; man spricht dann von Unvollständigkeit.) 
Es scheint also nicht zu gelingen, die Zeichenebene, die ,,Welt der Kalküle`` 
zu verlassen, um die ,,Bedeutungen selbst`` zu erreichen. In diesem 
Zusammenhang könnte man noch fragen, ob der Kalkül K ein reiner 
Gleichungskalkül sein kann oder ob man nicht Teile der Aussagenlogik, also 
des Kalküls K
ein reiner 
Gleichungskalkül sein kann oder ob man nicht Teile der Aussagenlogik, also 
des Kalküls K ,
wie etwa die Negation u.a. zu seinem 
Funktionieren benötigt.
,
wie etwa die Negation u.a. zu seinem 
Funktionieren benötigt. 
Auch wird auf dem Hintergrund der soeben skizzierten Ansicht der gelegentlich behauptete Vorrang der semantischen vor der syntaktischen Darstellung (der Aussagenlogik) zweifelhaft.
Weiterhin ließe sich im Sinne obiger Sichtweise nach der syntaktischen 
Widerspruchsfreiheit von K und K
und K fragen (also nach der 
Unmöglichkeit von
fragen (also nach der 
Unmöglichkeit von    
   ,
,    
   ).
). 
Gesetzt, sie sei bewiesen, dann fragt sich weiter, mit welchen Beweis-Mitteln?
Nach Voraussetzung mit den Mitteln von K .
.
K jedoch ist beträchtlich stärker als etwa K
jedoch ist beträchtlich stärker als etwa K ,
und so 
hätte man die Widerspruchsfreiheit des schwächeren, also weniger der 
Widersprüchlichkeit verdächtigen Kalküls mit den Mitteln des stärkeren, 
also eher verdächtigen bewiesen (cf. auch Gödels Zweiten Satz).
,
und so 
hätte man die Widerspruchsfreiheit des schwächeren, also weniger der 
Widersprüchlichkeit verdächtigen Kalküls mit den Mitteln des stärkeren, 
also eher verdächtigen bewiesen (cf. auch Gödels Zweiten Satz). 
Wie aber beweist man die Widerspruchsfreiheit von K etc. ?
etc. ? 
Und was bedeuten all solche Beweise, was zeigen sie ,,eigentlich``?
In den üblichen Darstellungen sind semantisches (S )
und 
Meta-System (S
)
und 
Meta-System (S )
i.a. - soweit ich sehe - halbformal und werden 
anscheinend als ,,unbedenklich`` betrachtet.
)
i.a. - soweit ich sehe - halbformal und werden 
anscheinend als ,,unbedenklich`` betrachtet. 
Vor dem weiteren Ausbau der Kalküle VBV und BL wollen wir noch der Frage nachgehen, ob man ohne Rückgriff auf irgendeine Deutung rein Kalkül-intern Beziehungszeichen von Verknüpfungszeichen unterscheiden kann.
Hierbei hilft folgende Beobachtung weiter: In einem (halbformalen) 
arithmetischen Beweis wird man nie Ausdrücke der Gestalt    ,
,
   o.ä. allein antreffen, wohl aber solche der Form
   o.ä. allein antreffen, wohl aber solche der Form    zum 
Beispiel. Andererseits kommen etwa Ausdrücke der Gestalt
   zum 
Beispiel. Andererseits kommen etwa Ausdrücke der Gestalt    überhaupt nicht vor. Dies ,,legt`` folgende Definition ,,nahe``:
   
überhaupt nicht vor. Dies ,,legt`` folgende Definition ,,nahe``: 
Der Leser möge nun folgendes nachprüfen:
 und
   und    Beziehungszeichen im Sinne 
dieser Definitionen;
   Beziehungszeichen im Sinne 
dieser Definitionen;  ,
,
 ,
,
 ,
,
 ,
,
 sind entsprechend Verknüpfungszeichen.
  sind entsprechend Verknüpfungszeichen. 
Für (noch-)nichtlogische Kalküle scheint eine solche Trennung charakteristisch zu sein (cf. die Unterscheidung von v-Formeln und l-Formeln).
 und
   und    zugleich auch 
Verknüpfungszeichen; z.B. ist hier
   zugleich auch 
Verknüpfungszeichen; z.B. ist hier   
 beweisbar.
   
beweisbar. 
Dies entspricht dem Umstand, daß in der Logik die Beziehung von Grundobjekten wiederum ein Grundobjekt ist, d.h. die Beziehung von Begriffen ist wieder ein Begriff, die Beziehung von Urteilen ist wieder ein Urteil. Dagegen ist z.B. die Beziehung etwa zweier Zahlen keine Zahl.
 )
bis schließlich alle 
Verknüpfungszeichen zu Beziehungszeichen geworden sind.
)
bis schließlich alle 
Verknüpfungszeichen zu Beziehungszeichen geworden sind. 
D.h. obige Definition bietet eine Handhabe zur Unterscheidung von (noch-)nichtlogischen und logischen, sowie von begriffs- und urteilslogischen Kalkülen auf rein syntaktischer Ebene.
 
 
 
 
